Aktuelles

Förderrichtlinie ist zum 01.08.2015 in Kraft getreten

Förderung von Fortbildungen zur Alltagsintegrierten Sprachbildung jetzt möglich

Seit dem 01.08.2015 können Kitas bzw. Träger für Fortbildungen nach dem Curriculum der "Alltagsintegrierten Sprachbildung im Elementarbereich" NRW Zuschüsse beantragen. Für jede teilnehmende Person können 2 Euro pro Unterrichtseinheit bezuschusst werden. Voraussetzung ist, dass die Fortbildung durch eine zertifizierte Multiplikatorin durchgeführt wird, die Gruppengröße zwischen 15 und 25 TN beträgt und der Umfang zwischen 10 und 30 Unterrichtseinheiten liegt. Genauere Informationen zu den Förderrichtlinien und dem Antragsverfahren finden Sie auf der Website www.kita.nrw.de . 

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